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Seedorf UR

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Masse in Seedorf UR

Gesamthöhe in Seedorf UR

Die Gesamthöhe ist in Seedorf UR in 1 von 6 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 12.5 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 13 der Bau- und Zonenordnung.

Die Gesamthöhe nach IVHB ist der grösste Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der Dachkonstruktion und dem massgebenden Terrain darunter. Sie ist nicht dasselbe wie die kantonale Gebäudehöhe.

ZoneGesamthöheFundstelle
GE≤ 12.5 mArt. 13, S. 9

Extrahiert aus der BZO Seedorf UR. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Art. 13 im Wortlaut, Seite 9

Artikel 13 Gewerbezone (GE) 1In der Gewerbezone sind Betriebe sowie dazugehörige Bauten und Anlagen zulässig. 2Wohnungen sind nur für Betriebsinhaberinnen und -inhaber sowie für Angestellte zulässig, die betrieblich an den Standort gebunden sind. 3Es gelten folgende besondere Vorschriften: a) Die Gesamthöhe der Bauten und Anlagen darf 12.5 m nicht übersteigen. b) Die Baukommission verfügt die zulässige Gebäudelänge im Einzelfall; sie berücksichtigt dabei namentlich das Orts- und Landschaftsbild. c) Innerhalb der Zone und gegenüber der benachbarten Landwirtschaftszone ist ein Grenzabstand von 4 m, gegenüber der benachbarten Bauzone ein solcher von 10 m einzuhalten. 4Im Übrigen richten sich die zulässigen Nutzungsmasse nach dem Anhang 1, der Bestandteil der BZO ist.

Häufige Fragen

Wie gross ist die Gesamthöhe in Seedorf UR?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 12.5 m, festgelegt in 1 von 6 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Gesamthöhe in der Bauordnung Seedorf UR?

Meist in Art. 13 der Bau- und Zonenordnung Seedorf UR, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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