Nesslau
Ausnützungsziffer in Nesslau
Die Ausnützungsziffer ist in Nesslau in 5 von 14 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.35 bis 0.65. Rechtsgrundlage ist meist Art. 10 der Bau- und Zonenordnung.
Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.
| Zone | Ausnützungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| W2 | ≤ 0.5 | Art. 10, S. 13 |
| W3 | ≤ 0.65 | Art. 10, S. 13 |
| WE | ≤ 0.35 | Art. 10, S. 13 |
| WG2 | ≤ 0.5 | Art. 10, S. 13 |
| WG3 | ≤ 0.65 | Art. 10, S. 13 |
Extrahiert aus der BZO Nesslau. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Nesslau?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.35 bis 0.65, festgelegt in 5 von 14 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Nesslau?
Meist in Art. 10 der Bau- und Zonenordnung Nesslau, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.