Ingenbohl
Kleiner Grenzabstand in Ingenbohl
Der kleine Grenzabstand ist in Ingenbohl in 1 von 15 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 3 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 36b Abs. 5 (Kernzone 1: Besondere Vorschriften) der Bau- und Zonenordnung.
Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.
| Zone | Kleiner Grenzabstand | Fundstelle |
|---|---|---|
| K1 | ≥ 3 m | Art. 36b Abs. 5 (Kernzone 1: Besondere Vorschriften), S. 22 |
Extrahiert aus der BZO Ingenbohl (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Ingenbohl?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 3 m, festgelegt in 1 von 15 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Ingenbohl?
Meist in Art. 36b Abs. 5 (Kernzone 1: Besondere Vorschriften) der Bau- und Zonenordnung Ingenbohl, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.