Hitzkirch
Ausnützungsziffer in Hitzkirch
Die Ausnützungsziffer ist in Hitzkirch in 6 von 12 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.4 bis 1. Rechtsgrundlage ist meist Art. 10 der Bau- und Zonenordnung.
Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.
| Zone | Ausnützungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| WA | ≤ 1 | Art. 10, S. 9 |
| WAR1 | ≤ 0.7 | Art. 10, S. 9 |
| WAR2 | ≤ 0.6 | Art. 10, S. 9 |
| WB | ≤ 0.7 | Art. 10, S. 9 |
| WC | ≤ 0.5 | Art. 10, S. 9 |
| WD | ≤ 0.4 | Art. 10, S. 9 |
Extrahiert aus der BZO Hitzkirch (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Hitzkirch?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.4 bis 1, festgelegt in 6 von 12 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Hitzkirch?
Meist in Art. 10 der Bau- und Zonenordnung Hitzkirch, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.