Burgdorf
Geschossflächenziffer in Burgdorf
Die Geschossflächenziffer ist in Burgdorf in 4 von 47 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.55 bis 1.2. Rechtsgrundlage ist meist Art. 52 der Bau- und Zonenordnung.
Die Geschossflächenziffer (GFZ) nach IVHB ist das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie löst in harmonisierten Kantonen die Ausnützungsziffer ab.
| Zone | Geschossflächenziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| ZPP 1 | ≥ 0.55 | Art. 52, S. 48 |
| ZPP 28 | ≥ 0.8 | Art. 52, S. 48 |
| ZPP 28 | ≤ 1.1 | Art. 52, S. 48 |
| ZPP 33 | ≥ 0.9 | Art. 52, S. 48 |
| ZPP 35 | ≥ 0.8 | Art. 52, S. 48 |
| ZPP 35 | ≤ 1.2 | Art. 52, S. 48 |
Extrahiert aus der BZO Burgdorf (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Geschossflächenziffer in Burgdorf?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.55 bis 1.2, festgelegt in 4 von 47 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Geschossflächenziffer in der Bauordnung Burgdorf?
Meist in Art. 52 der Bau- und Zonenordnung Burgdorf, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.