Buchs (SG)
Vollgeschosse in Buchs (SG)
Die Zahl der Vollgeschosse ist in Buchs (SG) in 14 von 21 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 2 Vollgeschosse bis 5 Vollgeschosse. Rechtsgrundlage ist meist Art. 5 der Bau- und Zonenordnung.
Die Zahl der Vollgeschosse begrenzt, wie viele volle Geschosse ein Gebäude haben darf. Dach-, Attika- und Untergeschosse zählen je nach Reglement nicht oder nur unter Bedingungen mit.
| Zone | Vollgeschosse | Fundstelle |
|---|---|---|
| GI26 | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 5, S. 11 |
| GI37 | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 5, S. 11 |
| GI48 | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. 5, S. 11 |
| IEZ | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 5, S. 11 |
| K3 | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 5, S. 11 |
| K5a | ≤ 5 Vollgeschosse | Art. 5, S. 11 |
| K5b | ≤ 5 Vollgeschosse | Art. 5, S. 11 |
| K5c | ≤ 5 Vollgeschosse | Art. 5, S. 11 |
| W2 | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 5, S. 11 |
| W3 | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 5, S. 11 |
| W4 | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. 5, S. 11 |
| WG2 | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 5, S. 11 |
| WG3 | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 5, S. 11 |
| WG4 | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. 5, S. 11 |
Extrahiert aus der BZO Buchs (SG) (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 5 im Wortlaut, Seite 11
Art. 5 Regelbauvorschriften 1 Es gelten die folgenden Regelbauvorschriften (1) Der grosse Grenzabstand ist auf der gegen die südliche Himmelshälfte orientierten Hauptwohnseite einzu- Zone Ausnützungs- ziffer (%) Vollge- schosse Gebäude- höhe max. (m) Firsthöhe max. (m) Gebäude- länge max. (m) Gebäu- detiefe max. (m) Grenz- abstand klein min. (m) Grenz- abstand gross min. (1) (m) ES W 2 0.50 2 8.0 12.0 25.0 - 4.0 7.0 II W 3 0.65 3 11.0 14.0 35.0 - 5.0 9.0 II W 4 0.80 4 13.5 16.5 45.0 - 6.0 11.0 II WG 2 0.50 / 0.65 (2) 2 8.0 12.0 25.0 (3) - 4.0 7.0 (4) III WG 3 0.65 / 0.75 (2) 3 11.0 14.0 35.0 (3) - 5.0 9.0 (4) III WG 4 0.80 / 0.90 (2) 4 13.5 16.5 45.0 (3) - 6.0 11.0 (4) III K 3 3 11.5 14.5 27.0 - 4.0 4.0 III K 5a (5) 5 18.0 (6) - 15.0 (12) - - III K 5b (5) 5 18.0 (6) 36.0 18.0 4.0 4.0 III K 5c (5) 5 16.0 (7) 30.0 15.0 4.0 4.0 III GI 26 2 9.0 12.00 - - 5.0 (8) - III GI 37 3 12.0 15.00 - - 5.0 (8) - III GI 48 4 17.0 20.00 - - 5.0 (8) - III I (10) - - - - - 6.0 (8) - IV OeBA - - - - - 5.0 5.0 II IE Z (11) 2 8.0 12.0 - - 3.0 3.0 IV G - - - - - 5.0 5.0 II L (9) - - - - - 5.0 5.0 III LI-G (13) - - - - - 5.0 5.0 III ueG (9) - - - - - 5.0 5.0 III Ski von allen skisportbehindernden Bauten, Anlagen, Einrichtungen und Bepflanzungen freizuhalten halten. Weist eine Baute annähernd gleichwertige Hauptwohnseiten auf, so kann die Aufteilung der Sum- me des grossen und kleinen Grenzabstandes auf die entsprechenden Fassaden gestattet werden. (2) Höhere Zahl, wenn der gewerblich genutzte Teil einer Baute mindestens 1/3 der gesamten zur Ausnützung zählenden anrechenbaren Geschossfläche ausmacht. (3) Für Bauten mit Gewerbenutzung im Erdgeschoss ist die doppelte Länge zulässig, sofern eine Unterteilung mit einem eingeschossigen, gestalterisch deutlich abgesetzten Zwischenbau (max. Gebäudehöhe 6.0 m, min. Gebäudelänge 5.0 m) erfolgt und die Hauptbauten die Gebäudelänge einhalten. Wird bei Wohnbau- ten dadurch der ordentliche Gebäudeabstand unterschritten, so dürfen auf den sich gegenüberliegenden Fassaden keine nach Art. 11 erforderlichen Fensterflächen angeordnet werden. (4) Sofern das Erdgeschoss gewerblich genutzt wird, gilt allseitig der kleine Grenzabstand. (5) In der Kernzone K5a gilt die geschlossene, in allen anderen Kernzonen die offene Bauweise. Kommt die geschlossene Bauweise nicht zur Anwendung, so ist ein Grenzabstand von 4.0 m einzuhalten. Die Fläche zwischen den in der Regelbauweise möglichen mehrgeschossigen Bauten entlang der Bahnhof- und Grünaustrasse wird als Hofbereich bezeichnet. Hier gelten entlang der Querstrassen in Abweichung zu Art. 5 und 6 BauR nachstehende Bauvorschriften: - zulässige Geschosszahl 3 - max. Gebäudehöhe 12.0 m - max. Gebäudetiefe 12.0 m - …9 In den Kernzonen K5a, K5b und K5c gelten folgende Gestaltungsvorschriften: a) Es sind nur Flachdächer oder schwach geneigte Dächer (bis 5° Neigung) erlaubt. b) Dachflächen sind extensiv zu begrünen oder als begehbare Terrassen zu gestalten. c) Die Bauten sind auf die Baulinien resp. den vorgeschriebenen Strassenabstand zu stellen. d) Entlang der Bahnhof- und der Grünaustrasse sind keine auskragenden Balkone, Veranden etc. zuläs- sig. Arkaden müssen mindestens ein Lichtraumprofil von 3/3 m aufweisen. e) Vordächer dürfen höchstens 2.00 m in den Grenz- oder Strassenabstand hineinragen bzw. die Stras- senbaulinie überschreiten. Ihre Länge ist nicht beschränkt. f) Die geschlossene Bauweise gilt auch für das Attikageschoss. (6) Flachdachvorschrift, zusätzliches Attikageschoss erlaubt. (7) Flachdachvorschrift, zusätzliches Attikageschoss nicht erlaubt. (8) Gegenüber Wohn- und Wohn-Gewerbe- sowie Kernzonen kommt der doppelte Abstand zur Anwendung. (9) Für Wohnbauten gelten die Vorschriften der W2. (10) Gebäudeabstände innerhalb eines zusammenhängenden Betriebes können bis auf 6.0 m reduziert wer- den. (11) Ist für eine Nutzung im Zusammenhang mit einem Zoo/Tierpark bestimmt. Zulässig sind insbesondere Ge- hege, Volieren, Büro, Parkplätze. Eine Wohnnutzung ist nicht zulässig. (12) Die Gebäudetiefe ist im Erdgeschoss nicht beschränkt.10 (13) Ist für eine über die innere Aufstockung hinausgehende Nutzung für Garten-, Gemüse-, Beeren- und Obst- bau (LI-G) bestimmt.11 6 Eingefügt durch I. Nachtrag (GRB 2009/394 vom 20. Oktober 2009) 7 Eingefügt durch I. Nachtrag (GRB 2009/394 vom 20. Oktober 2009) 8 Eingefügt durch I. Nachtrag (GRB 2009/394 vom 20. Oktober 2009) 9 Aufgehoben durch II. Nachtrag (GRB 2014/24 vom 17. Februar 2014) 10 Eingefügt durch II. Nachtrag (GRB 2014/24 vom 17. Februar 2014) 11 Eingefügt durch II. Nachtrag (GRB 2014/24 vom 17. Februar 2014) Baureglement Buchs 11
Häufige Fragen
Wie gross ist die Zahl der Vollgeschosse in Buchs (SG)?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 2 Vollgeschosse bis 5 Vollgeschosse, festgelegt in 14 von 21 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Zahl der Vollgeschosse in der Bauordnung Buchs (SG)?
Meist in Art. 5 der Bau- und Zonenordnung Buchs (SG), auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.