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Art. 77 · Niveaupunkt

BZO Baureglement der Gemeinde Zuzwil — Vorschriften, mit Anhang · S. 16 · Original-PDF

1Als Niveaupunkt gilt der Schwerpunkt des flächenkleinsten Rechtsecks auf dem massgebenden Terrain, welches das Gebäude ohne Vorbauten, Anbauten und Dachvorsprünge umhüllt.

2Für Anbauten und zusammenhängende Gebäude wird der Niveaupunkt für jedes Gebäude oder jeden Gebäudeteil einzeln bestimmt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.