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Art. 74 · Kleinbauten
BZO Baureglement der Gemeinde Zuzwil — Vorschriften, mit Anhang · S. 26 · Original-PDF
1Kleinbauten sind freistehende Gebäude, die in ihren Dimensionen die zulässigen Masse nicht überschreiten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.