Art. 9.1 · Siedlung
BZO Zumikon · S. 67 · Original-PDF
9.1 Siedlung Besiedlungsordnung Die Wohn-, Misch- und Arbeitszonen sind zweckmässig angeordnet. Bauliche Dichte Die bauliche Dichte wird im Zentrum moderat erhöht. Siedlungserneuerung Mit den Erleichterungen bezüglich Grenzabstand, Dach- und Untergeschossen wird ein Anreiz für Erneuerungen geschaffen. Ebenso tragen die vereinfachten Vorschriften in der Kernzone zu einer erleichterten Erneuerung bei. Wohnen Mit der Aufhebung der Satteldachpflicht werden ortsbezogen zweckmässigere Lösungen ermöglicht. Durch die vereinfachten Bauvorschriften wird die Schaffung von neuem Wohnraum gefördert. Arbeiten Die Gewerbezone bleibt erhalten und wird nicht für das Wohnen geöffnet. Dadurch bleibt das Arbeitsplatzpotenzial erhalten, wenngleich zurzeit keine grosse Nachfrage für die Neuansiedlung von Arbeitsplätzen besteht.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.