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Art. 58 · Übrige Zone mit speziellen Vorschriften UeFa
BZO Bauordnung der Stadt Zug · S. 27 · Original-PDF
1In der Übrigen Zone mit speziellen Vorschriften für Familiengärten und Freizeitanlagen (UeFa) sind Bauten und Anlagen für Familiengärten und Freizeit anlagen zulässig.
2Gartenhäuschen bis zu einer Grundfläche von 12 m2 und einer Höhe von 3,00 m können durch den Stadtrat bewilligt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.