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Art. 19 · Freiflächenziffer

BZO Bauordnung der Stadt Zug · S. 12 · Original-PDF

Liegen besondere Verhältnisse vor, kann der Stadtrat eine allfällige Freiflächenziffer herabsetzen, wenn mit anderweitigen Massnahmen hochwertiger Aussenraum gewährleistet wird. 4. Abschnitt: Schutz des Orts- und Landschaftsbildes

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.