Art. 2017 · Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Zollikofen
BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 2 · Original-PDF
2017
Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Zollikofen,
gestützt auf
Art. 34 und Art. 55 lit. b der Gemeindeverfassung vom 30. November 2003 (SSGZ 101.1)
auf Antrag des Grossen Gemeinderates,
beschliessen:
I. Geltungsbereich
1. Sachlicher und räumlicher Geltungsbereich
1Das Baureglement umfasst kommunales Bau-, Planungs- und Umweltrecht. Das übergeordnete Recht geht vor und ist vorbehalten. Sachlicher Geltungsbereich
2Das Baureglement gilt für das ganze Gemeindegebiet. In besonderen baurechtlichen Ordnungen gilt es nur, soweit das Baureglement dies ausdrücklich bestimmt, die besondere Ordnung darauf verweist oder wenn sie einen zwingend regelungsbedürftigen Sachverhalt nur ungenügend regelt. Räumlicher Geltungsbereich
II. Nutzungszonen
2. Wohn-, Misch- und Nutzungszonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.