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Art. 30 · Anrechenbare Geschossfläche (aGF)

BZO Bau- und Nutzungsordnung Zofingen · S. 23 · Original-PDF

1Räume in Dach- und Attikageschossen werden bei der Ermittlung der Ausnützungsziffer nicht angerechnet. Die Anforderungen an Dachgeschosse gemäss BauV müssen für alle Dachflächen erfüllt sein. Anrechenbare Geschossfläche (aGF)

2Für unbeheizte Wintergärten, allseitige Balkonverglasungen und dgl. wird ein Nutzungsbonus entsprechend der effektiven Fläche resp. maximal 12 m2 pro Wohnung gewährt. Bei grösseren Flächen zählt das 12 m2 übersteigende Mehrmass zur aGF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.