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Art. 17 · Pflanzgartenzone PG
BZO Bau- und Nutzungsordnung Zofingen · S. 16 · Original-PDF
Die Pflanzgartenzone PG bezeichnet ein Gebiet zur Anlage von Pflanzgärten. Kleinbauten für Gerätschaften usw. sowie ein eingeschossiges Gebäude im Umfang von maximal 100 m2 Bruttogeschossfläche für den gemeinschaftlichen Gebrauch sind zulässig. Der Stadtrat legt die Nutzung und den Betrieb der Pflanzgärten sowie die zulässigen Abmessungen und die Gestaltung von Bauten in einem Reglement fest.
b)Landwirtschaftszone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.