← BZO Zizers · Inhaltsverzeichnis
Art. 6271 · Zeichnungsberechtigung
BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 43
Zeichnungsberechtigung Gemeindepräsident und Leiter Bauamt führen zusammen die rechtsverbindlichen Unterschriften. Ist einer der beiden verhindert, ist der entsprechende Stellvertreter beizuziehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.