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Art. 6271 · Zeichnungsberechtigung

BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 43

Zeichnungsberechtigung Gemeindepräsident und Leiter Bauamt führen zusammen die rechtsverbindlichen Unterschriften. Ist einer der beiden verhindert, ist der entsprechende Stellvertreter beizuziehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.