Art. 41
BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 13
KRG Die Zonen übriges Gemeindegebiet umfassen das unproduktive Land, die Gewässer sowie Restflächen, für die keine andere Nutzungszone in Frage kommt.
Zulässig sind Bauvorhaben, welche die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen erfüllen. Landwirtschaftszone Art. 41 KRVO Die kommunale Baubehörde kann vor der Einreichung eines Baugesuches um eine vorläufige Beurteilung wesentlicher Punkte des Bauvorhabens ersucht werden.
Bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen kann die Fachstelle über die Gemeinde um eine vorläufige Beurteilung ersucht werden.
Die vorläufige Beurteilung gibt weder den Gesuchstellenden Anspruch auf Erteilung der Baubewilligung noch bindet sie die entscheidende Behörde bei der Beurteilung des ordentlichen Baugesuches und allfälliger Einsprachen. Baubeginn, Erlöschen der Baubewilligung, Bauvollendung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.