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Art. 52 · Inkrafttreten
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 34 · Original-PDF
1Diese Bau- und Nutzungsordnung tritt mit Genehmigung durch den Grossen Rat in Kraft. Erlass
2Die Abänderung der Bau- und Nutzungsordnung bedarf des gleichen Verfahrens wie deren Erlass. 35 Bau- und Nutzungsordnung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.