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Art. 5 · Verdichtung und Siedlungserneuerung

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 5 · Original-PDF

Öffentlichrechtlicher Vertrag Der Gemeinderat erstellt in Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern und unter Beizug von Fachleuten rechtzeitig einen Richtplan zur Verdichtung und Erneuerung unbenutzter oder sanierungsbedürftiger Gebiete.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.