← BZO Würenlos · Inhaltsverzeichnis
Art. 3 · Allgemeine Nutzungsplanung
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 4 · Original-PDF
Bau- und Nutzungsrecht Der Bauzonen-/Kulturlandplan im Massstab 1:2'500/:5'000 ist Bestandteil dieser Bau- und Nutzungsordnung und für die Beurteilung von Baugesuchen massgebend. Er liegt bei der Bauverwaltung zur Einsicht auf. Reproduktionen des Bauzonen-/Kulturlandplanes in einem anderen Massstab dienen lediglich zur Orientierung und sind nicht rechtsverbindlich. Allgemeine Nutzungsplanung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.