Art. 10 · Kernzone K
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 9 · Original-PDF
Aussenantennen / Parabolspiegel / Solaranlagen Zweck
1Die Kernzone K dient als Dorfzentrum. Nutzung
2Die Kernzone ist für Läden, Dienstleistungs-, Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie für Wohnungen bestimmt.
3Mässig störende Betriebe sind zugelassen. Zulässige Betriebe Gebäudetiefe
4Die Gebäudetiefe darf nicht grösser sein als 13 m, ausgenommen eingeschossige, flachgedeckte Gebäudeteile. Geschosse
5Es gilt in der Regel die zweigeschossige Bauweise. Dachgestaltung
6Die hohen und geneigten Dächer sind beizubehalten. Es sind Satteldächer mit min. 25° und max. 50° gestattet. Eingliederung
7Materialien und Farbgebung haben sich dem Dorfbild unterzuordnen. Ausnutzung
8Die Ausnutzungsziffer für Wohnbauten beträgt 0,60. Bei mindestens 50 % Gewerbe- und/oder Ladenfläche beträgt die Ausnutzungsziffer 0,75.
9In der Regel ist für Bauten und Anlagen ein Sondernutzungsplan (Erschliessungs-, Gestaltungsplan) zu erstellen. Sondernutzungsplan 10 Bau- und Nutzungsordnung
Wohnzone E2
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.