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Art. 7 · Mehrwertausgleich
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 37 · Original-PDF
Bei Um- oder Ersatzbauten können Veränderungen von Lage, Volumen und Abweichungen Erscheinungsbild zugelassen oder angeordnet werden, sofern dadurch eine bessere ortsbauliche Gestaltung und eine bessere Einordnung ins Ortsbild ereicht wird. 4. BAUPERIMETER SONNENBERG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.