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Art. 54 · Baufreigabe
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 29 · Original-PDF
Bevor mit den Bauarbeiten begonnen werden darf, muss bei der Baupolizei/Bauverwaltung die Baufreigabe beantragt werden. Die Baufreigabe wird erteilt wenn: 2 Sämtliche mit der Baubewilligung verfügten Auflagen erfüllt sind. 3 Die mit der Baubewilligung verfügte Vorauszahlung der Bau- und Anschlussgebühren muss vollumfänglich bezahlt sein. Der Bauherr muss sich darüber ausweisen. 29
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.