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Art. 36 · Nutzungsbonus
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 25 · Original-PDF
1 Bei der Ermittlung der Ausnützungsziffer werden Räume in Dach- und Attikageschossen nicht zur anrechenbaren Geschossfläche gezählt. 2 Für ausserhalb der thermischen Gebäudehülle liegende Wintergärten wird ein Nutzungsbonus von 20% der anrechenbaren Geschossflächen, maximal 30 m2 je Wohneinheit gewährt. 4.2 Gewerbe
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.