Art. 74 · Geschossflächenziffer
BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 107 · Original-PDF
Geschossflächenziffer
1Die Geschossflächenziffer (GFZ) ist das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen (GF) zur anrechenbaren Grundstücksfläche.
2Die Summe aller Geschossflächen besteht aus folgenden Komponenten: a Hauptnutzflächen (HNF), b Nebennutzflächen (NNF), c Verkehrsflächen (VF), d Konstruktionsflächen (KF), e Funktionsflächen (FF).
3Nicht angerechnet werden Flächen, deren lichte Höhe unter 1.50 Meter liegt.
4Flächen unterirdischer Bauten gemäss Art. 5 BMBV, Untergeschosse sowie von Geschossen, welche vollständig unter dem massgebenden Terrain liegen, werden durch die oberirdische Geschossflächenziffer nicht erfasst. 105 Vgl. Art. 36a GSchG, Art. 41a ff. GSchV, Art. 11 BauG, Art. 48 WBG sowie die AHOP Gewässerraum 2015 Historisch und technologisch bedingt bestehen für die Daten der amtlichen Vermessung der Gemeinde Worb unterschiedliche Qualitätsstandards. Die Genauigkeit der Festlegungen im Zonenplan Gewässerraum ist unter diesem Vorbehalt zu verstehen. Gemäss übergeordnetem Recht gilt hier auch die Besitzstandsgarantie. Vorbehalten sind zudem Massnahmen des Gewässerunterhalts und des Gewässerbaus gemäss Art. 6, 7 und 15 WBG Vgl. Art. 41c GSchV und Art. 5b Abs. 2 WBG. Zuständig für den Entscheid, ob dicht bebaut
–im Planerlassverfahren das AGR
–im Baubewilligungsverfahren die Leitbehörde, das AGR erstellt einen Amtsbericht Für die dicht bebauten Gebiete kann eine Ausnahmeregelung angewendet werden. «Dicht bebaut» im Sinne des Gewässerschutzgesetzes bedeutet, dass in diesen Gebieten im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens die Leitbehörde aufgrund eines positiven Amtsberichtes des AGR Ausnahmen bewilligen kann für zonenkonforme Bauten, sofern kein überwiegendes Interesse entgegensteht. In den im Plan «Gewässerräume» festgehaltenen dicht bebauten Gebieten nach GSchG ist für zonenkonforme Bauten kein Amtsbericht beim AGR betreffend «dicht bebaut», sondern lediglich die Zustimmung gemäss Art. 48 WBG (Wasserbaupolizeibewilligung) einzuholen. Es kann in der Gemeinde ausser diesen bezeichneten Gebieten weitere dicht bebaute Gebiete geben. Für zonenkonforme Bauten ist dazu die der Amtsbericht des AGR betreffend «dicht bebaut» notwendig. 106
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