← BZO Worb · Inhaltsverzeichnis

Art. 66 · Kleiner Grenzabstand kGa

BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 103 · Original-PDF

1Der kleine Grenzabstand kA bezeichnet die zulässige kürzeste Entfernung zwischen der projizierten Fassadenlinie und der Parzellengrenze.

2Er wird auf den Schmalseiten und der beschatteten Längsseite des Gebäudes gemessen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.