Art. 56 · Einzelbäume, Baumreihen
BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 93 · Original-PDF
1Die im Zonenplan Landschaft eingezeichneten Einzelbäume und Baumreihen sind aus landschaftsästhetischen Gründen erhaltenswert.
2Objekte der Kategorie 1 sind besonders wertvoll und standortgebunden. Gefällte Bäume oder natürliche Abgänge der Kat 1 sind an derselben Stelle oder in unmittelbarer Nähe durch gleichwertige, standortheimische Arten zu ersetzen.
3Objekte der Kategorie 2 sind wichtige landschaftsästhetische Objekte. Gefällte Bäume oder natürliche Abgänge sind in der näheren Umgebung durch gleichwertige, standortheimische Arten zu ersetzen.
4Mit Zustimmung des zuständigen kommunalen Fachorgans gemäss Organisationsreglement kann eine Fällung bewilligt werden, wenn das öffentliche Interesse dagegen nicht überwiegt oder wenn die Bäume für Mensch, Tier und Eigentum eine Gefährdung darstellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.