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Art. 16 · ZPP K8 «Umgebung Kirche, Worb»

BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 43 · Original-PDF

1Die ZPP bezweckt die Festlegung der Baumöglichkeiten mit folgenden speziellen Zielen: •฀ Rücksichtnahme auf die ortsbildprägenden Bebauungsstrukturen •฀ Schutz der wertvollen Bauten und Baugruppen mitsamt ihrem Umfeld.

2Nutzungsart: Gemäss den Vorgaben der Kernzone.

3Nutzungsmass: Geschossflächenziffer oberirdisch: max. 0.6 41 42 Bei einer gemeinsamen Planung über die Parzellen Nrn. 149 und 537 gilt eine Geschossflächenziffer oberirdisch von 0.8 Fassadenhöhe traufseitig: max. 10.00 m, Fassadenhöhe giebelseitig: max. 14.00 m Anzahl Vollgeschosse: 3 Bestehende Gebäudevolumen können bei Gewährleistung einer guten Gestaltung, der Erschliessung und Parkierung voll genutzt werden. Neu- bzw. Wiederaufbau im Rahmen der bestehenden Gebäudevolumen sind bei Gewährleistung einer guten Gestaltung, der Erschliessung und Parkierung gestattet.

4Gestaltung: Die traditionellen Strukturen, insbesondere die Gebäudevolumen, die Gebäudegestaltung und die Strassenraum- bzw. Platzgestaltung sowie die Grünräume sind zu erhalten. Auf die angrenzenden bedeutungsvollen Bauten und Baugruppen samt ihrem zugehörigen Umfeld ist Rücksicht zu nehmen. Bei Sanierungen oder Neubauten von Wohnnutzungen ist dem altersgerechten Wohnen hohe Bedeutung beizumessen.

5Lärmempfindlichkeitsstufe: Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.