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Art. 56 · Gang- und Treppenbreite

BZO Bau- und Nutzungsordnung Wohlen AG · S. 48 · Original-PDF

Brüstungen und Treppenbreite Gang- und Handläufe Geländer, BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 44 _______________________________________________________________________________________________________________________ Erlassen geregelt (§§ 55 ff. BauG, §§ 43 + Parkplatzerstellungspflicht der Gemeinde Auf der Abteilung Planung, Bau und Umwelt kann das Merkblatt "Berechnung Die Abstellplätze sind in den kantonalen Ersatzabgaben für die Befreiung von der Aufgehoben durch das Reglement über der Pflichtabstellplätze" bezogen werden.

44BauV). Wohlen.

3Abstellplätze sind sorgfältig zu gestalten und in der Regel mit Hecken, Sträuchern, Bäumen und Rankge-

1Bei der Berechnung der Anzahl Abstellplätze nach den VSS-Normen gilt: Bei Einfamilienhausüberbauungen mit Sammelgaragen

5Garagenvorplätze, Parkplätze und Zufahrten sind so zu erstellen, dass kein Wasser auf die öffentlichen

4Garagenvorplätze müssen von der Strassen- bzw. Gehweggrenze gemessen, eine Tiefe von mindestens und bei Mehrfamilienhäusern sind zusätzlich zu den wächsen zu begrünen. Offene Parkfelder sind in der Bewohnerparkplätzen mindestens 20% dieser PflichtRegel wasserdurchlässig auszuführen. abstellplätze für Besucher vorzusehen. Strassen fliessen kann. 5.4 Ausstattung 5.5 m aufweisen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.