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Art. 49 · Sicherheits- und Schutzvorkehren

BZO Bau- und Nutzungsordnung Wohlen AG · S. 44 · Original-PDF

Schutzvorkehren Sicherheits- und BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 40 _______________________________________________________________________________________________________________________ setze und Verordnungen zum Brandschutz und zum Feuerwehrwesen sowie die Beispiel: Auflagen zum Baustellenverkehr dem Nachführungsgeometer vorgängig oder Überdeckung solcher Zeichen, so ist dingen die Bauarbeiten eine Verschiebung zeichen ist verboten (Art. 257 StGB). BeIn feuerpolizeilicher Hinsicht sind die GeAnordnungen des Aarg. Versicherungsschädigung von March- oder VermessungsJede eigenmächtige Veränderung oder Beschriftlich Mitteilung zu machen. in der Baubewilligung. amtes zu beachten.

1Die anerkannten Regeln der Baukunst hinsichtlich Sicherheit, Fundation, Konstruktion, Material und

2Der Gemeinderat kann auf Kosten der Bauherrschaft eine Begutachtung durch Fachleute anordnen und be-

4Der Gemeinderat kann Weisungen zur Lärm- und Staubbekämpfung erlassen. öffentlichem Grund sind im Bereich von Bauplätzen

2Öffentliche Einrichtungen wie Teile der Versorgungsbetriebe (Hydranten, Schächte, Leitungen u.dgl.) und öffentliche Verkehrsanlagen sowie Bäume auf

3Der Gemeinderat kann jederzeit Bauarbeiten einstellen lassen, bei denen die nötigen Sicherheits- und sondere Massnahmen verlangen, soweit überwiegende Feuchtigkeitsisolation sind unter ausschliesslicher HaftSchutzvorkehren nicht getroffen wurden. barkeit der Bauherrschaft anzuwenden. öffentliche Interessen dies erfordern. 5.2 Technische Bauvorschriften angemessen zu schützen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.