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Art. 33 · Zusätzliche Naturschutzzonen und -objekte

BZO Bau- und Nutzungsordnung Wohlen AG · S. 3 · Original-PDF

28 2. PLANUNGSINSTRUMENTE 2 3. ZONENVORSCHRIFTEN 4 3.1 Bauzonen 4 1. GELTUNGSBEREICH 1 § 33 Naturschutzzonen und -objekte Zusätzliche BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 29 _______________________________________________________________________________________________________________________ Die Berechnung der Ausnützungsziffer henhäuser und Arealüberbauungen) die Der Gemeinderat verlangt die Anmerkung richtet sich nach der kantonalen Messweise übergreifenden Überbauungen (wie ReiVgl. auch § 34 Abs. 2 BNO, AusnützungsGemäss § 32 Abs. 5 BauV ist bei parzellenAusnützungsziffer gesamthaft einzuhalten. im Grundbuch (vgl. § 163 BauG). (vgl. § 32 BauV). verschiebung

2Die maximale Ausnützungsverschiebung zwischen benachbarten Parzellen ist auf der Parzelle, welche die der zugehörigen Bruttogeschossfläche gewährt,

1Für unbeheizte Wintergärten und Balkonverglasungen wird pro Wohneinheit ein Ausnützungszuschlag von 15% ziffer darf maximal so hoch sein wie diejenige einer Die Parzellierung von überbauten Grundstücken oder genommen sind parzellenübergreifende Überbauungen Mehrausnützung erhält, beschränkt. Die AusnützungsArealüberbauung in der betreffenden Zone. Davon ausmindestens jedoch 10 m2. Der Zuschlag gilt bei Einzel-

ALLGEMEINE ZONENBESTIMMUNGEN bauweise und bei Arealüberbauungen. gemäss § 32 Abs. 5 BauV.

4. DEFINITIONEN / 4.1 Allgemeines

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.