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Art. 25 · Feuchtstandorte

BZO Bau- und Nutzungsordnung Wohlen AG · S. 30 · Original-PDF

BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 26 _______________________________________________________________________________________________________________________

2Das Ausbringen von Flüssigdüngemitteln (Gülle, Klärschlamm) ist nicht gestattet. Die Bodenoberfläche schaften auf trockenem Untergrund. Die Nutzung als

1Die Pufferzone bezweckt die Verminderung der Nährstoffeinschwemmung in das Kantonale Naturschutzsonders schutzwürdigen Pflanzen- und TiergemeinTrockenstandorte sind extensiv genutzte Wiesen mit begebiet Rütermoos in der Gemeinde Niederwil. muss immer eine Vegetationsdecke tragen.

3.2.4 Überlagerte Schutzzonen Heuwiese ist gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.