Art. 24 · Ausbau von Dach- und Untergeschossen
BZO Baureglement Wittenbach · S. 16 · Original-PDF
Dachgeschosse dürfen, soweit sie nicht mit vorgeschriebenem Estrichraum belegt sind, voll zu Wohn- oder Arbeitszwecken ausgebaut werden.
Untergeschosse dürfen, soweit sie nicht mit vorgeschriebenen Kellerräumen belegt sind, unter Beachtung der hygienischen Anforderungen, voll zu Arbeitszwecken ausgebaut werden. Der Einbau von Wohn- und Schlafräumen in Untergeschossen ist nur dann zulässig, wenn eine einwandfreie Belüftung und Belichtung dieser Räume sichergestellt ist und die erforderlichen Isolationsmassnahmen getroffen werden. Fenster für Wohn- und Schlafräume im Untergeschoss müssen über dem Terrain liegen. Dachaufbauten und -einschnitte
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.