Art. 54 · Raummasse, Fenstergrössen, Nebenräume
BZO Bau- und Nutzungsordnung Windisch · S. 54 · Original-PDF
54 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Windisch 8. Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 87
1Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser BNO hängigen Baugesuche werden nach dem neuen Recht beurteilt. Übergangsbestimmungen
2Für altrechtliche Sondernutzungspläne gelten die Begriffsdefinitionen, wie sie in Anhang 3 der BauV (Stand 1. September 2011) aufgeführt sind.
§ 88
1Durch diese BNO werden aufgehoben:
a)Die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Windisch vom 19. Juni Aufhebung bisherigen Rechts 1995 (inkl. Teiländerungen)
b)Der Zonenplan der Gemeinde Windisch vom 19. Juni 1995 (inkl. Teiländerungen) Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Windisch
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.