Art. 16 · Kernzone
BZO Bau- und Nutzungsordnung Windisch · S. 16 · Original-PDF
16 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Windisch
2Die mit "*" bezeichneten Masse legt der Gemeinderat unter Beachtung der Planungsgrundsätze und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen im Einzelfall fest.
3Die mit "-" bezeichneten Felder bedeuten, dass keine Nutzungsziffern einzuhalten sind.
4Der Gemeinderat kann in den Wohn- und Arbeitszonen für publikumsorientierte Nutzungen im Erdgeschoss einen Ausnützungsbonus von 0.1 zulassen.
5Wo die BNO nichts anderes bestimmt, sind sowohl die offene wie auch die geschlossene Bauweise zulässig. Mit Gestaltungsplänen kann die Bauweise für einzelne Gebiete festgelegt werden.
6In den im Bauzonenplan speziell bezeichneten lärmvorbelasteten Gebieten sowie in den speziell bezeichneten OeBA-Zonen gilt die Empfindlichkeitsstufe III. Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Windisch
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.