Art. 12 · Übergeordnetes Recht
BZO Bau- und Nutzungsordnung Windisch · S. 12 · Original-PDF
12 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Windisch 2.3 Siedlung und Verkehr
§ 8
1Die im Bauzonenplan bezeichneten Gebiete dienen der Aufwertung stark belasteter Strassenabschnitte und sind den Grundnutzungszonen überlagert. Aufwertung des Siedlungs- und Strassenraums
2Mit der Aufwertung werden folgende Ziele verfolgt:
a)raumbildende Bebauungsstrukturen mit städtebaulich integriertem Lärmschutz,
b)Direkterschliessung ab der Kantonsstrasse für publikumsorientierte Nutzungen,
c)sichere und durchgehende Verbindungen für den Langsamverkehr.
3Der Gemeinderat verabschiedet zur Umsetzung Konzepte oder kommunale Richtpläne. Wo diese Vorgaben nicht umgesetzt werden, erlässt er einen Gestaltungsplan. Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Windisch
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.