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Art. 62
BZO Baureglement Wil SG · S. 28 · Original-PDF
1Der Abteilung Bewilligungen sind unaufgefordert und rechtzeitig die in der Baubewilligung bezeichneten Baustadien anzuzeigen.
2Rapporte der Baukontrollen sind der Bauleitung innert nützlicher Frist, spätestens innert 30 Tagen nach Bauzustandsmeldung, mitzuteilen.
VII. Schlussbestimmungen
Vollzugsbeginn
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.