← BZO Wil · Inhaltsverzeichnis

Art. 39

BZO Baureglement Wil SG · S. 20 · Original-PDF

1Die Gebäudelänge ist die längste Fassadenabmessung ohne An- und Vorbauten.

2Bei abgesetzten und gegliederten Fassaden bemisst sich die Gebäudelänge nach der senkrechten Projektion der äussersten Gebäudekanten auf eine Gerade, die der Verlängerung des längsten geraden Teils dieser Fassade entspricht.

An- und Nebenbauten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.