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Art. 6 · Abweichungen
BZO Wiesendangen · S. 6 · Original-PDF
Im Einvernehmen mit der Baubehörde, im Perimeter des Ortsbildes von regionaler Bedeutung auch mit der kantonalen Behörde, sind begründete Abweichungen von den Vorschriften gestattet, sofern der Zonenzweck gewahrt bleibt und eine architektonisch besonders gute Lösung erzielt werden kann. Abweichungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.