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Art. 41 · Gebäudelänge, Fassadenlänge
BZO Wiesendangen · S. 16 · Original-PDF
1Die für den Mehrlängenzuschlag massgeblichen Fassadenlängen von benachbarten Gebäuden müssen zusammengerechnet werden, sofern der Gebäudeabstand weniger als 5 m beträgt.
2Klein- und Anbauten nach PBG sind weder in die Gebäudelänge noch in die Fassadenlänge einzurechnen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.