Art. 2 · Massgebliche Pläne
BZO Wiesendangen · S. 3 · Original-PDF
5 II Bestimmungen für die Bauzonen 6 A Kernzonen 6 Allgemeine Bestimmungen für alle Kernzonen 6 Artikel 2 Für die Abgrenzung der Zonen und für Anordnungen innerhalb der Zonen ist der allgemeine Zonenplan 1:5000 sowie die amtliche Vermessung massgebend; für die Kernzonen Wiesendangen und Stegen gilt der jeweilige Kernzonenplan 1:1000 und 1:500, für die Wald- und Gewässerabstandslinien die Ergänzungspläne Nr. 1–9 1:500 und 1:1000 und für den Aussichtsschutz der Ergänzungsplan Büel 1:500. Massgebliche Pläne 5 Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Wiesendangen II Bestimmungen für die Bauzonen A Kernzonen Allgemeine Bestimmungen für alle Kernzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.