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Art. 26 · Sicherheitsanforderungen

BZO Baureglement Widnau · S. 10 · Original-PDF

2 Über unterirdischen Bauten sind Vegetationstragschichten so zu projektieren, dass Eigen schaften und Schichtdicken den Anforderungen der vorgesehenen Nutzung und Vegetation ent sprechen. Die Norm SIA 318 ist wegleitend. 2 Stützmauern bis zu 1.2 m Höhe haben einen Grenzabstand von 0.05 m einzuhalten Wird die Höhe von 1.2 m überschritten, ist ein Abstand von 0.5 m zuzüglich der Mehrhöhe einzuhalten. 1 Unterirdische Bauten werden der Gebäudelänge nicht angerechnet. Art. 76a und 95 P BG “ Mit schriftlicher Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Nachbargrundstücke können Stützmauern und Böschungen bis an die Grenze reichen. 1 Das zulässige Mass für Abgrabungen ist in der Regelbaumass-Tabelle im Anhang zu diesem

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.