← BZO Wettswil am Albis · Inhaltsverzeichnis

Art. 5 · Neubauten

BZO Wettswil am Albis · S. 4 · Original-PDF

1Für Neubauten gelten folgende Grundmasse:

–Vollgeschosse max. 2

–Dachgeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl max. 2

–anrechenbare Untergeschosse max. 1

–Gebäudehöhe max. 9.00 m

–Gebäudelänge max. 30.00 m

–Grundabstand min. 5.00 m

2Für baulich bisher nicht voll ausgenutzte Grundstücke und Grundstücksteile gilt eine Ausnützungsziffer von 55 %. Bestehende Gebäude sind bei der Berechnung dieser Ausnützungsziffer voll mitzuzählen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.