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Art. 22 · Massvorschriften

BZO Wettswil am Albis · S. 8 · Original-PDF

1In der Zone Oe gelten die kantonalrechtlichen Massvorschriften.

2Gegenüber privaten Nachbargrundstücken sind die Grenz- und Gebäudeabstände der betreffenden Zone einzuhalten.

3Bei der Gestaltung der Gebäude ist auf das Ortsbild Rücksicht zu nehmen.

4Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II gemäss LSV. 8 2.5 Erholungszone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.