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Art. 7.2
BZO Baureglement Weinfelden · S. 30 · Original-PDF
7.2. Gebäudeabstand Der Gebäudeabstand ist die Entfernung zwischen den projizierten Fassadenlinien zweier Gebäude.
§ 30 PBV
1Die Gemeinden legen im Baureglement das Mass des Gebäudeabstandes fest.
2Enthält das Baureglement keine besondere Vorschriften, ist der Gebäudeabstand gewahrt, sofern die Brandschutzrichtlinien der Vereinigung kantonaler Feuerversicherer (VKF) eingehalten sind. Genehmigungsexemplar Baureglement Weinfelden Seite 31
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.