Art. 4 · BAUVORSCHRIFTEN
BZO Baureglement Wattwil · S. 12 · Original-PDF
4 000 m2
–bei Flächen unter 4 000 m2 werden im Rahmen von Überbauungsplänen keine Mehrausnützungen gewährt; __________________________________________________ ï *
k)Berücksichtigung des richtungsweisenden Überbauungskonzeptes (Mst. mind. 1: 5001.
2Die Bedingungen für eine besondere Bauweise m ittels Gestaltungs plan richten sich nach Art. 28 BauG. Art. 15 Offene Bauweise TE
1Wo durch einen Überbauungs- oder Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt wird, gilt offene Bauweise. Die offene Bauweise erfordert die allseitig freistehende Stellung der Bauten.
2In offener Bauweise dürfen einzelne Bauten auch über die Grenze zu einer Häuserreihe zusammengebaut werden. Die Länge einer Häuser reihe darf die jeweils maximal erlaubte Gebäudelänge nicht überstei gen. Häuserreihen sind nach einem Gesamtprojekt zu erstellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.