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Art. 7 · Besondere Abstände

BZO Baureglement der Gemeinde Wartau · S. 9 · Original-PDF

1Wo keine Baulinie besteht, haben Bauten und Anlagen mindestens folgende Strassenabstände ab Strassengrenze einzuhalten:

–Gemeindestrassen 3.0 m

–Gemeindewege 2.0 m Entlang klassierter Strassen gehen Strassenabstandsvorschriften anderen Abständen vor. RPV

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.