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Art. 102 · Erlass von Vorschriften
BZO Baureglement der Gemeinde Wartau · S. 15 · Original-PDF
Baureglement Wartau Seite 15
2Bei jeder Garage ist ein Vorplatz von mindestens 5.5 m Länge so anzulegen, dass ein übliches Motorfahrzeug abgestellt werden kann, ohne Trottoir- oder Fahrbahnfläche zu beanspruchen. Bei Garagen für grössere Fahrzeuge ist die Vorplatztiefe entsprechend zu vergrössern. Normen
SN 640 050 Grundstückzufahrten SN 640 273
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 15) verbindlich lesbar.
Knoten; Sichtverhältnisse Baureglement Wartau Seite 16
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.