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Art. 10 · Bauzone mit speziellen Vorschriften Zentrum Elisabeth (BsV ZE)

BZO Bauordnung Walchwil · S. 4 · Original-PDF

1Die Bauzone mit speziellen Vorschriften Zentrum Elisabeth ist für Kur-, Er­ holungs-, Pflege- und Bildungseinrichtungen bestimmt.

2Die Erneuerung und teilweise Änderung der bestehenden Bauten und An­ lagen sind gestattet. Ergänzungsbauten sind in beschränktem Masse zuläs­ sig. Für Neubauten sowie grössere Um- und Ausbauten besteht eine Bebau­ ungsplanpflicht und für die Aussenanlagen ist integriert ein Umgebungsge­ staltungskonzept einzureichen. Als Grundlage für das Umgebungsgestal­ tungskonzept über das gesamte Grundstück GS 350 ist ein Parkpflegekon­ zept für den historischen Park zu erarbeiten.

3Der Grundcharakter des Zentrums soll erhalten bleiben und sich besonders gut in die bestehenden Anlagen sowie in das umgebende Landschafts- und Ortsbild einfügen.

4Zu den Grundstücken in angrenzenden Zonen sind die Grenz- und Gebäu­ deabstände dieser Zonen einzuhalten. 4 Gemeinde Walchwil 7.1-1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.