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Art. 43 · Anwendung bisherigen Rechts

BZO Baureglement Waengi · S. 17 · Original-PDF

PBV § 56, Anwendung bisherigen Rechtes Bewilligungspflichtige hängige Bauvorhaben, über die welche Gemeindebehörde bei Inkrafttreten dieses Reglements noch nicht entschieden hat, sind nach den bei ihrer Einreichung geltenden Vorschriften zu beurteilen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.