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Art. 41 · Ausnahmebewilligung
BZO Baureglement Waengi · S. 16 · Original-PDF
PBG § 92, Ausnahmen Der Gemeinderat kann nach Abwägung der beteiligten privaten Interessen in Dorfzonen zum Schutze des Ortsbildes und zur Siedlungserneuerung Ausnahmen von kommunalen Vorschriften und Plänen bewilligen.
5. Schlussbestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.